PV Strom an Mieter verkaufen: Das sind Ihre Möglichkeiten

Stellen Sie sich vor: Ihre Immobilie wird zur nachhaltigen Einnahmequelle und Ihre Mieter profitieren von günstigem Ökostrom. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Mit dem Mieterstrommodell wird es Realität! Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie auch Sie davon profitieren können.

  • Zusätzliche Einnahmequelle: Durch den Verkauf von Solarstrom an Ihre Mieter können Sie eine attraktive zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Ihre PV-Anlage arbeitet für Sie und Ihre Mieter gleichermaßen.
  • Unabhängigkeit von Energieversorgern: Nutzen Sie den selbst erzeugten Photovoltaik-Strom und machen Sie sich unabhängig von großen Energieversorgern und deren Preispolitik.
  • Umweltfreundlicher Beitrag: Jede Kilowattstunde, die Sie an Ihre Mieter verkaufen, reduziert den CO₂-Ausstoß und fördert eine nachhaltige Zukunft.
  • Günstiger Strom für Mieter: Ihre Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen im Vergleich zu den örtlichen Versorgern. Das macht Ihre Immobilie noch attraktiver.
  • Einfache Abwicklung und Transparenz: Einmal im Jahr erhalten Ihre Mieter eine detaillierte Abrechnung, die genau aufzeigt, woher ihr Strom kommt – sei es direkt vom Dach oder aus dem Netz.

Starten Sie jetzt Ihr eigenes Mieterstromprojekt und verwandeln Sie Ihre Immobilie in ein Vorbild für nachhaltige Energieversorgung!

Lassen Sie sich von Hatra unterstützen!

Starten Sie Ihr Mieterstromprojekt mit Hatra! Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre PV-Anlage optimal zu nutzen und Solarstrom an Ihre Mieter zu verkaufen. Kontaktieren Sie Hatra noch heute und machen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltige Zukunft!

Kann ein Vermieter PV-Strom an seine Mieter verkaufen?

Ja, Hausbesitzer können ihren selbst erzeugten Solarstrom an ihre Mieter verkaufen. Dies ist seit dem Mieterstromgesetz von 2017 möglich und wurde durch das im März 2024 verabschiedete Solarpaket 1 noch attraktiver gestaltet. Mieterstrom bietet sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter viele Vorteile:

Vorteile für Hausbesitzer

Zusätzliche Einnahmequelle

Durch den Verkauf des Solarstroms an die Mieter können Hausbesitzer eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Dies macht das Investieren in PV-Anlagen noch rentabler.

Unabhängigkeit von Energieversorgern

Mit eigenem Photovoltaik-Strom können Hausbesitzer ihre Abhängigkeit von großen Energieversorgern reduzieren und sich vor steigenden Strompreisen schützen.

Umweltfreundlicher Beitrag

Photovoltaik ist eine nachhaltige Methode der Stromerzeugung und trägt zur Verringerung von CO₂-Emissionen bei. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren Zukunft.

Vorteile für Mieter

Günstiger Strom

Mieter können den Strom oft günstiger vom Vermieter beziehen als vom herkömmlichen Energieversorger. Dies macht das Mieterstrommodell besonders attraktiv.

Ökostrom

Der Strom aus der PV-Anlage ist sauberer Ökostrom. Indem Sie den Solarstrom an Ihre Mieter verkaufen, fördern Sie den Umweltschutz und vermeiden die Unterstützung schädlicher Energiequellen.

Kurze Wege

Der Solarstrom wird direkt vom Dach des Hauses geliefert, was Transportverluste minimiert und die Versorgungssicherheit erhöht.

Das neue Solarpaket 1: Was es für den Verkauf von PV-Strom an Mieter bedeutet

Das Solarpaket 1 bringt entscheidende Neuerungen mit sich, die den Verkauf von Photovoltaik-Strom an Mieter deutlich erleichtern und attraktiver machen. Unter anderem wurden die Einspeisebedingungen für Solarstrom optimiert und die bürokratischen Hürden für den Verkauf von Mieterstrom verringert. Auch die Meldepflicht für Mieterstromanlagen wurde abgeschafft und die Förderung für Mieterstromprojekte erweitert.

Welche Konditionen gelten für Mieterstrom?

Wenn Sie als Vermieter Strom an Mieter verkaufen möchten, gibt es einige wichtige Konditionen und Förderungen, die Sie beachten müssen. Der Mieterstrom wird zwar gefördert, jedoch müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um diese Förderungen in Anspruch nehmen zu können.

Preisliche Vorgaben: Maximaler Strompreis

Der Preis, den Sie für den Mieterstrom verlangen dürfen, darf höchstens 90 Prozent des in Ihrem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Dies stellt sicher, dass der Strom für Ihre Mieterinnen und Mieter attraktiv und bezahlbar bleibt.

Vertragsbedingungen: Unabhängigkeit vom Mietvertrag

Der Bezug von Mieterstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein. Ihre Mieterinnen und Mieter müssen die Freiheit haben, ihren Stromanbieter selbst zu wählen und auch auf das Angebot des Mieterstroms verzichten zu können. Dies gewährleistet Transparenz und Fairness.

Mieterstromzuschlag und Förderungen: Mieterstromzuschlag

Laut dem Mieterstromgesetz erhalten Vermieter oder Betreiber der Anlage, die den Solarstrom vom Dach an die Mieter verkaufen, einen Mieterstromzuschlag. Dieser wird vom Netzbetreiber gezahlt und variiert je nach Anlagengröße:

  • Für Anlagen bis 10 kW: 2,67 Cent pro Kilowattstunde
  • Für Anlagen bis 40 kW: 2,48 Cent pro Kilowattstunde
  • Für Anlagen bis 1000 kW: 1,67 Cent pro Kilowattstunde

Diese Zuschläge wurden im Zuge der EEG-Novelle angepasst. Wichtig ist, dass dieser Zuschlag nur für Anlagen gewährt wird, die nach dem 25. Juli 2017, dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes, in Betrieb genommen und bei der Bundesnetzagentur registriert wurden.

Langfristige Vorteile: Unabhängigkeit von der Einspeisevergütung

Ein wesentlicher Vorteil des neuen Mieterstromzuschlags ist, dass er unabhängig von der Einspeisevergütung ist. Dies bedeutet, dass Sie als Vermieter langfristig höhere Einnahmen aus dem Verkauf von Mieterstrom generieren können, unabhängig von der Höhe der Einspeisevergütung.

Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen: Technische Voraussetzungen

Damit Sie als Vermieter Ihren Solarstrom an Mieter verkaufen können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

Solaranlage auf dem Dach

Eine leistungsstarke Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes ist unerlässlich. Diese muss ausreichend Photovoltaik-Strom produzieren, um die Bedürfnisse Ihrer Mieter decken zu können.

Geeigneter Wechselrichter

Ein geeigneter Wechselrichter ist notwendig, um den erzeugten Solarstrom in netzkonformen Strom umzuwandeln. Dieser Wechselrichter fungiert als Herzstück der PV-Anlage und ist unerlässlich für den effizienten Betrieb.

Zählerschrank mit separatem Stromzähler

Im Zählerschrank des Gebäudes muss ein separater Stromzähler für den Mieterstrom installiert sein. Dieser ermöglicht eine klare Abrechnung des verbrauchten Stroms für jede Wohneinheit.

Leitungen im Haus

Die elektrischen Leitungen im Haus müssen so ausgelegt sein, dass der Solarstrom zu den einzelnen Wohnungen der Mieter transportiert werden kann. Eine professionelle Installation stellt sicher, dass der Solarstrom effizient und sicher verteilt wird.

Mieterstrom: Alles zu Vertragsbedingungen und Kündigung

Beim Verkauf von PV-Strom an Mieter gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für herkömmliche Stromverträge. Hier finden Sie alles, was Sie über Mieterstromverträge wissen müssen – von den Vertragsbedingungen bis zur Kündigung:

Vertragslaufzeit und Kündigung: Klare Regeln

Maximal 24 Monate Vertragslaufzeit

Die Mieterstromverträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig.

Kündigung jederzeit möglich

Nach der anfänglichen Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Diese Flexibilität gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht langfristig gebunden sind.

Kurze Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für Mieterstromverträge beträgt maximal einen Monat. Das bedeutet, Sie können schnell reagieren, wenn sich Ihre Situation ändert oder Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten.

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Wenn Ihr Mieterstromlieferant eine Vollversorgung anbietet, übernimmt dieser in der Regel den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter und kündigt Ihren bisherigen Vertrag. Wenn Sie jedoch Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Vertrag außerordentlich kündigen möchten, müssen Sie die Kündigung selbst verfassen.

Widerrufsrecht: Ihre 14 Tage zum Umdenken

Nach dem Abschluss des Mieterstromvertrags haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, diesen zu widerrufen. Diese Frist gibt Ihnen die Möglichkeit, sich nach reiflicher Überlegung für einen anderen Anbieter zu entscheiden, falls Sie sich anders besinnen sollten.

Transparente Abrechnung: So erkennen Sie den Ursprung Ihres Stroms

Einmal im Jahr erhalten Sie vom Mieterstromlieferanten eine detaillierte Abrechnung, in der klar ausgewiesen ist, woher der Strom stammt. Hierbei wird zwischen zwei Arten der Stromversorgung unterschieden:

  • Teilversorgung: Dies bedeutet, dass Ihr Strom ausschließlich aus Solarstrom stammt, der von der PV-Anlage auf Ihrem Dach erzeugt wird.
  • Vollversorgung: Bei einer Vollversorgung zeigt die Abrechnung, woher der restliche Strom stammt, der nicht durch die PV-Anlage produziert wurde. Dies umfasst oft Strom aus dem öffentlichen Netz.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf von PV-Strom an Mieter

Der Verkauf von Photovoltaik-Strom an Mieter kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, aber auch gewisse Verpflichtungen. Die Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden näher beleuchten:

Photovoltaikanlage: Größe und Steuerpflicht

Bis 30 kWp: Steuerfrei durch Kleinunternehmerregelung

Für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und gemischt genutzten Wohngebäuden gilt seit 2022 die Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet, dass der erzeugte und verkaufte Strom steuerfrei bleibt, sofern der Gesamtumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten 22.000 Euro im Jahr nicht überschreitet.

Über 30 kWp: Einkommensteuerpflicht

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp fällt Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Stromverkauf an. Dieser Gewinn wird als Einkommen aus Gewerbebetrieb betrachtet und entsprechend besteuert.

Steuerliche Gewinnaufteilung beim Stromverkauf

Einkommensteuer auf Überschuss

Der Gewinn aus dem Verkauf von PV-Strom muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hierbei kommt der individuelle Steuersatz des Vermieters zur Anwendung, was die persönliche Steuerlast beeinflusst.

Umsatzsteuer

Wenn der Vermieter die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, muss auf den Stromverkauf Umsatzsteuer entrichtet werden. Der aktuelle Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent.

Zusammenfassung der steuerlichen Faktoren

  • Bis 30 kWp: Steuerfrei unter der Kleinunternehmerregelung, wenn der Gesamtumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt.
  • Über 30 kWp: Einkommensteuerpflicht auf den Gewinn aus dem Stromverkauf.
  • Einkommensteuer: Der individuelle Steuersatz des Vermieters gilt für den Gewinn aus dem Stromverkauf.
  • Umsatzsteuer: 19 Prozent Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt wird.

Mit diesem Wissen können Sie Ihre PV-Anlage optimal betreiben und den Verkauf von Strom an Ihre Mieter effizient und steuerlich vorteilhaft gestalten. Nutzen Sie die Chancen, die das Mieterstrommodell bietet, und tragen Sie gleichzeitig zur Energiewende bei!

Ein Praxisbeispiel: PV-Strom an Mieter verkaufen

Um Ihnen einen besseren Einblick in die Praxis des Mieterstrommodells zu geben, möchten wir ein detailliertes Beispiel für den Verkauf von PV-Strom an Mieter vorstellen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte und zeigen, wie Sie als Vermieter erfolgreich Mieterstrom verkaufen können.

Das Mieterstromprojekt: Planung und Umsetzung

Herr Müller ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten. Er entscheidet sich, ein Mieterstromprojekt zu starten, um sowohl seinen Mietern als auch sich selbst Vorteile zu verschaffen. Hier sind die Schritte, die er unternimmt:

1. Installation der PV-Anlage

Herr Müller lässt eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 40 kWp auf dem Dach seines Mehrfamilienhauses installieren. Diese Anlage ist in der Lage, genug Strom für die Bedürfnisse seiner Mieter zu produzieren.

2. Wahl der passenden Mieterstrommodelle

Herr Müller wählt ein Mieterstrommodell, bei dem er den erzeugten Strom direkt an seine Mieter verkauft. Er entscheidet sich für die Vollversorgung, was bedeutet, dass die Mieter ihren gesamten Strombedarf über die PV-Anlage und gegebenenfalls über das öffentliche Netz decken.

3. Technische Voraussetzungen

  • Wechselrichter: Ein geeigneter Wechselrichter wird installiert, um den Solarstrom in netzkonformen Strom umzuwandeln.
  • Zählerschrank: Ein separater Stromzähler für den Mieterstrom wird im Zählerschrank installiert, um den verbrauchten Strom genau zu erfassen.
  • Leitungen: Die elektrischen Leitungen im Haus werden entsprechend angepasst, um den Solarstrom effizient zu den Wohnungen der Mieter zu transportieren.

4. Vertragsgestaltung

Herr Müller schließt Mieterstromverträge mit seinen Mietern ab. Diese Verträge haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten und können danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Verträge beinhalten klare Regelungen zur Preisgestaltung und Abrechnung des Stroms.

5. Strompreisgestaltung

Der Strompreis wird so festgelegt, dass er unter dem lokalen Stromtarif liegt, was den Mietern einen finanziellen Vorteil verschafft. Herr Müller berücksichtigt dabei auch die Einspeisevergütung und potenzielle Steuerersparnisse.

6. Abrechnung und Transparenz

Einmal im Jahr erhalten die Mieter eine detaillierte Abrechnung, die den Ursprung des Stroms und die Verbrauchswerte aufschlüsselt. Bei einer Vollversorgung wird auch der Anteil des Stroms aus dem öffentlichen Netz ausgewiesen.

7. Steuerliche Behandlung

Da die PV-Anlage eine Leistung von 40 kWp hat, fällt Herr Müller nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Er muss daher Umsatzsteuer auf den Stromverkauf erheben und in seiner Einkommensteuererklärung den Gewinn aus dem Stromverkauf angeben.

8. Vorteile für Vermieter und Mieter

  • Vermieter: Herr Müller erzielt zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von PV-Strom und steigert die Attraktivität seiner Wohnungen.
  • Mieter: Die Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen und leisten einen Beitrag zur Energiewende durch die Nutzung von sauberem Solarstrom.

Fazit Mieterstrom: Mieterstrom schafft eine Win-Win Situation

Dieses Beispiel zeigt, wie Vermieter erfolgreich PV-Strom an ihre Mieter verkaufen können. Durch die Wahl eines geeigneten Mieterstrommodells und die Berücksichtigung technischer und steuerlicher Aspekte können sowohl Vermieter als auch Mieter von den Vorteilen des Mieterstroms profitieren. Herr Müller hat mit seinem Mieterstromprojekt eine Win-Win-Situation geschaffen und trägt gleichzeitig zur Förderung erneuerbarer Energien bei. Nutzen auch Sie die Chancen, die das Mieterstrommodell bietet, und gestalten Sie die Zukunft nachhaltig!

Machen Sie den ersten Schritt zu einer nachhaltigen Zukunft mit Hatra

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Photovoltaik-Strom an Mieter zu verkaufen und alle Vorteile des Mieterstrommodells voll auszuschöpfen. Lassen Sie sich von Hatra beraten und profitieren Sie von unserer Expertise!

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen:

Kennst du schon diese Beiträge?