Mieterstrommodell: So funktioniert es

Sie suchen nach einer nachhaltigen und kosteneffizienten Möglichkeit der Energieversorgung für Ihr Mietshaus? Entdecken Sie das Mieterstrommodell! Erfahren Sie, wie geförderter Mieterstrom sowohl Vermietern als auch Mietern zahlreiche Vorteile bringt und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leistet.

  • Kostenersparnis: Erfahren Sie, wie Mieterstrom durch den Wegfall von Netzentgelten und Abgaben deutlich günstiger wird.
  • Nachhaltigkeit: Nutzen Sie erneuerbare Energien wie Photovoltaik- und KWK-Anlagen für eine grüne Zukunft.
  • Flexible Vertragsgestaltung: Finden Sie heraus, wie Mieterstromverträge gestaltet sind und welche Optionen Sie haben.
  • Förderung und Zuschläge: Profitieren Sie von staatlichen Zuschlägen für Ihren erzeugten Strom.
  • Innovative Messkonzepte: Lernen Sie die verschiedenen Messmethoden kennen, die eine präzise Abrechnung und flexible Energieversorgung ermöglichen.

 

Hatra: Ihr Partner für Mieterstromlösungen

Bei Hatra unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Mieterstrommodells. Von der Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlagen über die Abwicklung der Förderanträge bis hin zur detaillierten Abrechnung des erzeugten Stroms – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Welt des geförderten Mieterstroms so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Wir sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Vorteile des Mieterstrommodells optimal nutzen können. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur bis hin zur Einhaltung der AGB-rechtlichen Vorgaben. Mit Hatra an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Energieversorgung nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich attraktiv ist.

Mieterstrommodell: Wie funktioniert es und welche Vorteile bietet es?

Das Mieterstrommodell basiert auf dem Konzept, lokal erzeugten Strom direkt vor Ort zu verbrauchen. Dies bringt gleich zwei wesentliche Vorteile mit sich: Zum einen wird das öffentliche Stromnetz entlastet, zum anderen können sowohl Mieterstromanbieter als auch die Mieter durch günstigeren Strom profitieren. Beispielsweise kann eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) Strom für etwa 10 Cent pro kWh erzeugen, während der Preis für Netzstrom aktuell bei etwa 42 Cent pro kWh liegt.

Zusätzlich zu Photovoltaik-Anlagen können auch KWK-Anlagen, kleine Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Kleinwindanlagen Teil eines Mieterstrommodells sein. Allerdings erhalten derzeit nur Photovoltaik-Anlagen eine Förderung durch den Mieterstromzuschlag.

Was ist der Mieterstromzuschlag?

Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung, die seit 2017 existiert und speziell für Photovoltaikanlagen gedacht ist, die Strom für die Mieter eines Wohnhauses produzieren. Betreiber solcher Anlagen erhalten einen Zuschlag pro Kilowattstunde (kWh) des erzeugten und vor Ort verbrauchten Stroms. Dies fördert die Energiewende und macht Mieterstrom für beide Parteien attraktiv.

Mieterstrommodell: Welche Varianten gibt es?

Direkte Vermarktung

Eine einfache Variante des Mieterstrommodells besteht darin, dass der Betreiber der Stromerzeugungsanlage den Strom direkt an die Mieter verkauft. Dies erfolgt durch bilaterale Verträge. Strom, der nicht von der Anlage geliefert werden kann, wird weiterhin vom regulären Energieversorger bezogen.

Um den Stromverbrauch aus der Erzeugungsanlage genau zu messen, ist die Installation eines zusätzlichen Zählers erforderlich. Dieses Modell ist frei von weiteren Gebühren und Abgaben, jedoch nicht mit dem Mieterstromzuschlag kombinierbar, da für den Zuschlag der Betreiber auch als Energiedienstleister auftreten muss und die Mieter vollständig mit Strom versorgt.

Eigentümer als Energieversorger

In dieser Variante tritt der Eigentümer als vollwertiger Energieversorger auf. Er stellt die Stromzähler bereit, übernimmt den Messstellenbetrieb und deckt den gesamten Strombedarf der Mieter. Dabei fallen Steuern, Netznutzungsentgelte und weitere Abgaben für zusätzlichen Strom aus dem Netz an.

Zudem müssen spezielle Vorschriften bei der Rechnungslegung und Vertragsgestaltung beachtet werden. Trotz des administrativen Aufwands wird dieses Modell durch den Mieterstromzuschlag gefördert und lohnt sich oft erst ab zehn oder mehr Mietwohnungen. Ein Vorteil für die Mieter ist, dass sie die gleichen Rechte wie bei einem regulären Stromanbieter haben und den Anbieter problemlos wechseln können.

Contracting Modell

Beim Contracting verkauft der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage den Strom an einen Zwischenhändler, meist einen externen Dienstleister, der dann als Energieversorger für die Mieter auftritt. Dieses Modell vereinfacht die Abwicklung für den Anlageneigentümer, der nicht mehr für Vermarktung, Messung und Lieferung des Stroms verantwortlich ist.

Dank der EEG-Novelle 2021 können Hauseigentümer nun auch Dritte mit der Energiebelieferung beauftragen, ohne den Mieterstromzuschlag zu verlieren.

Pachtmodell / Energiegenossenschaft der Mieter

Mieter können auch eine Energiegenossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und die PV-Anlage gemeinschaftlich betreiben und nutzen. Alternativ ist es möglich, die Anlage an externe Partner oder die Mieter selbst zu verpachten.

Die Pächter sind dann nicht die Eigentümer der Anlage, sondern mieten diese und können den erzeugten Strom selbst nutzen oder ins Netz einspeisen. Voraussetzung ist, dass Wartung, Betrieb und Abrechnung der Anlage übernommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Dachfläche des Hauses zu verpachten, sodass eine externe Firma oder Privatperson dort eine PV-Anlage installieren kann.

Durch diese verschiedenen Modelle bietet das Mieterstrommodell flexible Lösungen für die Nutzung von lokal erzeugtem Strom, unterstützt die Energiewende und ermöglicht es Mietern, von günstigem und umweltfreundlichem Strom zu profitieren.

Mieterstromzuschlag: Alles, was Sie wissen müssen

Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, muss eine Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein. Der erzeugte Strom muss an die Endverbraucher im selben Quartier geliefert und dort genutzt werden. Diese Regelung wurde durch die EEG-Novelle 2021 verbessert, da zuvor der Strom nur innerhalb desselben Gebäudes oder angrenzender Gebäude genutzt werden durfte. Durch die neue Quartierlösung entstehen nun mehr Möglichkeiten für umfassende Energieversorgungskonzepte.

Nur Photovoltaikanlagen, die nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, sind förderfähig. Jährlich stehen Fördermittel für bis zu 500 Megawatt zur Verfügung.

Mieterstromzuschlag: Höhe und Berechnung

Der Mieterstromzuschlag ist im Vergleich zur Einspeisevergütung geringer, da Mieterstromanbieter neben dem Zuschlag auch Einnahmen aus dem Verkauf des Mieterstroms generieren. Für neue Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2023 installiert wurden, beträgt der Mieterstromzuschlag:

  • Bis 10 kW: 2,64 Cent pro kWh
  • Bis 40 kW: 2,45 Cent pro kWh
  • Bis 100 kW: 1,65 Cent pro kWh

Die genaue Vergütung variiert je nach Leistungsklasse der Anlage und wird monatlich angepasst.

Beispielrechnung für eine 40 kWp Anlage:

  • Für die ersten 10 kWp: 2,64 Cent pro kWh (25% der Leistung)
  • Für 10-40 kWp: 2,45 Cent pro kWh (75% der Leistung)
  • Gesamt: (2,64 Cent x 0,25) + (2,45 Cent x 0,75) = 2,4975 Cent pro kWh

Vorteile für Vermieter und Anlagenbetreiber

Für Vermieter und Betreiber von Photovoltaikanlagen bietet das Mieterstrommodell erhebliche Vorteile. Der Verkauf von günstigem Solarstrom erhöht die Rentabilität der Immobilie und bietet Mietern eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellem Strom. Besonders bei Mehrfamilienhäusern ab zehn Parteien lohnt sich diese Investition, trotz des administrativen Aufwands.

Fördermöglichkeiten für gemischt genutzte Gebäude

Auch Gebäude mit gewerblicher Nutzung können gefördert werden, sofern mindestens 40 % der Fläche als Wohnraum genutzt werden. Diese Flexibilität erleichtert die Umsetzung von Mieterstromprojekten in gemischt genutzten Immobilien.

Schritte zur Erlangung des Mieterstromzuschlags

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. Eine zusätzliche Genehmigung durch die Europäische Kommission ist erforderlich, jedoch ist kein spezieller Antrag notwendig.

Versorgungssicherheit für Mieter

Selbst wenn Ihre Photovoltaikanlage keinen Strom produziert, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter mit Strom zu versorgen. Diesen Strom können Sie aus dem allgemeinen Netz beziehen. Überschüssig erzeugter Strom kann ins Netz eingespeist werden, wofür Sie eine Einspeisevergütung erhalten.

Preisgestaltung des Mieterstroms

Sie können den Preis für Mieterstrom grundsätzlich frei festlegen, müssen jedoch den gesetzlich festgelegten Höchstpreis beachten. Der Strompreis für Mieter darf nicht höher als 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs sein.

Pflichten als Stromlieferant

Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage und Lieferant von Mieterstrom gelten Sie rechtlich als Energieversorger und müssen verschiedene energierechtliche Pflichten erfüllen. Dazu gehört die genaue Abrechnung des Stromverbrauchs, transparente Verträge und die Offenlegung der verwendeten Energieträger. Diese Aufgaben sind umfangreich und werden häufig von externen Beratern unterstützt.

Gewerbesteuer und neue Regelungen

Bisher mussten Einkünfte aus Mieterstromanlagen gewerbesteuerpflichtig versteuert werden. Mit der neuen EEG-Novelle sollen Wohnungsunternehmen bis zu zehn Prozent ihrer Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien erzielen können, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Diese Regelung gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Das ist wichtig für Mieterstromnutzer

Vorteile und Preise im Mieterstrommodell

Ein herausragender Vorteil des Mieterstrommodells ist die Kosteneffizienz des vor Ort erzeugten Stroms. Da der Strom direkt vom Erzeuger zu den Mietern gelangt, entfallen einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Dies macht Mieterstrom erheblich günstiger im Vergleich zum Strom aus dem allgemeinen Netz. Dennoch müssen Gebühren für den Messstellenbetrieb, die Mehrwertsteuer und die EEG-Umlage weiterhin entrichtet werden.

Obergrenze für Mieterstrompreise

Der Preis für Mieterstrom darf maximal 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Ein Tipp: Vergleichen Sie immer den angebotenen Mieterstromtarif mit alternativen Angeboten, um sicherzustellen, dass Sie den besten Preis erhalten. Es gibt möglicherweise andere Anbieter, die Ihnen günstigeren Strom als der Grundversorger anbieten können.

Vertragsbedingungen im Mieterstrommodell

Normalerweise muss der Mietvertrag und der Mieterstromvertrag getrennt abgeschlossen werden. Ausnahmen bestehen jedoch für möblierte Wohnungen, temporäre Vermietungen sowie Alters-, Pflege- und Studentenwohnheime. Die Kosten für den bezogenen Mieterstrom dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung einfließen.

Der Betreiber der Photovoltaikanlage ist Ihr Vertragspartner für den Mieterstromvertrag. Falls der Mieterstromvertrag separat vom Mietvertrag abgeschlossen wird, haben Mieter die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten jederzeit zu wechseln. Die maximale Laufzeit eines Mieterstromvertrags beträgt ein Jahr, und die Kündigungsfrist darf drei Monate nicht überschreiten. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch. Beim Ende des Mietverhältnisses endet auch der Mieterstromvertrag ohne zusätzliche Kündigung.

Reststrommenge und Versorgungssicherheit

Da eine Photovoltaikanlage nur tagsüber Strom produziert, müssen Sie als Mieter auch bei Bewölkung oder in der Nacht mit Strom versorgt werden. Dafür brauchen Sie keinen zusätzlichen Vertrag – Ihr Mieterstromanbieter liefert Ihnen den notwendigen Reststrom aus dem Netz.

Bestehender Mieterstromvertrag ohne Zuschlag

Falls Sie bereits einen Mieterstromvertrag besitzen und die Photovoltaikanlage nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurde, kann Ihr Mieterstromanbieter möglicherweise einen Mieterstromzuschlag beantragen.

Messkonzepte für Mieterstrommodelle

Es gibt drei gängige Messkonzepte für Mieterstrommodelle: das Modell der doppelten Sammelschiene, das Summenzählermodell und das Summenzählermodell bei Einsatz intelligenter Messsysteme.

Modell der doppelten Sammelschiene

Hierbei werden die Mieterstromkunden physikalisch voneinander getrennt, indem eine zweite Sammelschiene installiert wird. Dieses Modell ist jedoch weniger verbreitet, da ein Wechsel des Stromlieferanten einen Elektriker erfordert, was mit hohen Kosten verbunden ist.

Summenzählermodell

Das Summenzählermodell ist am häufigsten im Einsatz. Alle Erzeuger und Verbraucher sind auf einer Sammelschiene verbunden, und der durch die PV-Anlagen erzeugte Strom wird vollständig den Mieterstromkunden zugewiesen. Mieter mit anderen Stromlieferanten werden virtuell an den Netzanschlusspunkt verlegt, was die freie Lieferantenwahl ermöglicht, ohne dass Installationsmaßnahmen nötig sind.

Summenzählermodell bei Einsatz intelligenter Messsysteme

Intelligente Messsysteme, wie Smart Meter, erfassen den Stromverbrauch jede Viertelstunde und ermöglichen eine genaue Zuordnung des lokal erzeugten Stroms. Dies verbessert die Transparenz und Effizienz des Mieterstrommodells.

Änderungen durch das EEG 2023

Mit dem im Juli 2023 beschlossenen Solarpaket 1 gibt es wichtige Neuerungen für Mieterstromanlagen. Die bisherige Obergrenze von 100 kW für Mieterstromanlagen wurde aufgehoben, sodass auch größere Anlagen den Mieterstromzuschlag erhalten können. Zudem können künftig auch Dritte die Stromlieferung übernehmen, nicht nur der Anlagenbetreiber. Anlagen, die an unterschiedlichen Anschlusspunkten betrieben werden, müssen nicht mehr vergütungsmäßig zusammengefasst werden.

Diese Änderungen bieten neue Chancen für eine noch effizientere und flexiblere Nutzung von Mieterstrommodellen und fördern die Energiewende durch eine breitere Anwendung von erneuerbaren Energien.

Mit Hatra zum individuellen Mieterstrommodell

Mit Hatra an Ihrer Seite wird die Realisierung Ihres Mieterstromprojekts zum Kinderspiel. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der technischen Umsetzung und Installation Ihrer Photovoltaikanlagen, sondern auch bei der Optimierung Ihrer Energieversorgung. Unsere Experten helfen Ihnen, Förderanträge zu stellen und die bürokratischen Hürden zu überwinden, sodass Sie von Anfang an von gefördertem Mieterstrom profitieren können.

Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Vorteile des Mieterstrommodells genutzt werden. Von der Verwaltung der Mieterstromverträge bis hin zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt reibungslos läuft. Mit Hatra sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Energieversorgung effizient, kostengünstig und nachhaltig zu gestalten.

FAQ zum Mieterstrommodell

Welche Mieterstrommodelle gibt es?

Es gibt verschiedene Mieterstrommodelle, darunter die direkte Vermarktung, bei der der Betreiber den Strom direkt an die Mieter verkauft, und das Contracting, wo ein externer Dienstleister den Strom übernimmt. Auch das Pachtmodell und Energiegenossenschaften der Mieter sind beliebte Varianten. Besonders geförderter Mieterstrom durch Photovoltaikanlagen spielt eine wichtige Rolle.

Wie rechnet man Solarstrom mit Mietern ab?

Die Abrechnung von Solarstrom erfolgt meist über intelligente Messsysteme, wie Smart Meter. Diese Zähler erfassen den erzeugten und verbrauchten Strom präzise. Die Betreiber der Photovoltaikanlage, die als Energieversorger agieren, stellen den Mietern monatliche Rechnungen aus. Die Abrechnung muss dabei den Vorgaben des AGB-Rechts entsprechen und darf den Preis für den Mieterstrom nicht höher als 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs ansetzen.

Wie wird der Mieterstrom abgerechnet?

Der Mieterstrom wird über separate Mieterstromverträge abgerechnet, die nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sein dürfen. Mieter erhalten Rechnungen, die den verbrauchten Strom aus der Photovoltaikanlage und gegebenenfalls aus dem öffentlichen Netz detailliert aufschlüsseln. Diese Abrechnung muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen und wird oft durch ein Summenzählermodell unterstützt, um eine genaue Verteilung zu gewährleisten.

Wie viel darf Mieterstrom kosten?

Der Preis für Mieterstrom darf maximal 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Diese Preisobergrenze stellt sicher, dass Mieterstrom für die Mieter immer günstiger ist als der reguläre Netzstrom. Die maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss eines Mieterstromvertrags beträgt ein Jahr, wobei die Kündigungsfrist drei Monate nicht überschreiten darf.

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