Mieterstrom Abrechnung: So machen Sie es richtig

Mieterstrommodelle bieten eine nachhaltige und wirtschaftliche Möglichkeit, Mieter in Mehrfamilienhäusern mit Strom aus PV-Anlagen zu versorgen. Erfahren Sie, wie die Mieterstrom Abrechnung funktioniert und welche Vorteile dieses Konzept für die Energiewende bietet.

  • Mieterstrommodelle ermöglichen es Mietern in Mehrfamilienhäusern, von lokal erzeugten Strom aus PV-Anlagen zu profitieren.
  • Eine korrekte Mieterstrom Abrechnung stellt sicher, dass der erzeugte Strom transparent und fair unter den Mietern verteilt wird.
  • Der Anschluss an das öffentliche Netz gewährleistet, dass auch bei geringerer Sonneneinstrahlung ausreichend Energie zur Verfügung steht.
  • Durch die Nutzung erneuerbarer Energie aus PV-Anlagen tragen Mieterstrommodelle zur Energiewende bei.
  • Diese Konzepte fördern die dezentrale Energieversorgung und bieten Bewohnern eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichem Strom.

 

Mieterstrom: Mieterstrom Abrechnung mit Unterstützung durch Hatra

Bei Hatra unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Mieterstrommodells. Von der Planung und Installation Ihrer PV-Anlagen über die Abwicklung der Förderanträge bis hin zur detaillierten Abrechnung des erzeugten Solarstroms – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Welt des geförderten Mieterstroms so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Vorteile des Mieterstrommodells optimal nutzen können. Von der Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur bis hin zur Einhaltung der AGB-rechtlichen Vorgaben begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Mit Hatra an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Energieversorgung nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich attraktiv ist.

Mieterstrommodell: So gehen Sie vor bei Datenerfassung und Abrechnung

Gelieferte Strommengen erfassen und abrechnen

Für eine rechtskonforme Mieterstrom Abrechnung ist es unerlässlich, die genauen Strommengen zu kennen, die Sie Ihren Mietern in Rechnung stellen können. Diese Daten erhalten Sie entweder direkt vom zuständigen Messstellenbetreiber (MSB) oder durch Ablesen der installierten Stromzähler an Ihrer PV-Anlage und am Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie nur einen Zähler an der PV-Anlage und einen am Netzverknüpfungspunkt haben, können Sie den Verbrauch Ihrer Abnehmer durch die Differenz der erzeugten und eingespeisten Strommengen errechnen.

In der Regel stellen die MSBs die benötigten Daten über ein Online-Portal bereit, auf das Sie zugreifen können. Dort erhalten Sie üblicherweise eine jährliche Übersicht, die Ihnen die Abrechnung von Mieterstrom erleichtert.

Praktische Tipps: Messkonzept für die Stromabrechnung beachten

Es ist wichtig, die bilanztechnischen Entscheidungen, die Sie in Ihrem Messkonzept getroffen haben, zu berücksichtigen. Wenn Sie beispielsweise zwei Abnehmer beliefern und entschieden haben, dass Verbraucher 1 den Solarstrom priorisiert erhält, müssen Sie sicherstellen, dass sein gesamter Verbrauch soweit möglich durch den PV-Strom gedeckt wird. Der überschüssige PV-Strom wird dann an Verbraucher 2 geliefert und entsprechend abgerechnet.

Gesetzliche Vorgaben zur Abrechnung von Mieterstrom

Ob es sich um geförderten oder ungeförderten Mieterstrom handelt, bei der Abrechnung von Mieterstrom müssen Sie sich an die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) halten, insbesondere die Regelungen der §§ 40, 40a, 40b, 40c und 42. Diese Vorschriften beinhalten:

  • Einfache und verständliche Rechnungen: Auf Wunsch müssen diese unentgeltlich erläutert werden.
  • Angabe von Kontaktdaten: Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten für eine „unverzügliche Kontaktaufnahme“ müssen klar ersichtlich sein.
  • Rechnungsbetrag und Fälligkeitsdatum: Diese müssen deutlich erkennbar sein.
  • Monatliche Abrechnungen bei fernauslesbaren Zählern: Diese müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Vertragsinformationen: Die Vertragsdauer, Kündigungsfristen und der nächstmögliche Kündigungstermin müssen klar ausgewiesen sein.
  • Rechte des Abnehmers: Diese müssen auf der Rechnung aufgelistet sein.

Markt- und Messlokationen auf der Stromabrechnung

Für eine korrekte Abrechnung von Mieterstrom sind Markt- und Messlokationen entscheidend. Diese Nummern erhalten Sie, wenn Sie Ihre Stromzähler beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Wenn der Betrieb der Stromzähler von einem Messstellenbetreiber übernommen wird, geschieht dies automatisch.

  • Messlokation: Eine individuelle Nummer für den Stromzähler.
  • Marktlokation: Eine Nummer für jede gemessene Stromrichtung (eingehend und ausgehend). Haben Sie einen Zähler, der sowohl bezogenen als auch eingespeisten Strom misst, erhalten Sie zwei Marktlokationen.

Kosten für die Mieterstromabrechnung detailliert aufschlüsseln

Komponenten der Mieterstromabrechnung

Die Mieterstromabrechnung besteht aus mehreren Kostenbestandteilen, die transparent und nachvollziehbar aufgelistet werden müssen. Dazu gehören der vereinbarte Strompreis (Arbeitspreis), die EEG-Umlage und, bei Anlagen über 1 MW Nennleistung, die Stromsteuer. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt die EEG-Umlage 0 ct/kWh, weshalb sie auf den Rechnungen ab diesem Datum nicht mehr aufgeführt werden muss.

Stromsteuerpflicht und Befreiung

Solaranlagen bis zu 1 MW Nennleistung sind laut der Stromsteuer-Durchführungsverordnung grundsätzlich von der Stromsteuer befreit. Betreiber von Anlagen unter 2 MW, die ihren Strom lokal liefern, können eine Befreiung der Stromsteuer beantragen (§ 9 Stromsteuergesetz). Ohne diese Befreiung muss die Stromsteuer jährlich berechnet und gezahlt werden, wobei eine Rückerstattung am Jahresende möglich ist.

Für Transparenz in Ihrer Abrechnung ist es wichtig, stromsteuerpflichtige Mengen auch bei einer Befreiung anzugeben, wie im Beispiel einer 1,26 MW Anlage, wo die Befreiung beantragt wurde und stromsteuerpflichtige Mengen dennoch mit 0 ct/kWh ausgewiesen werden.

Vollversorgung und Netzstromkosten

Wenn Sie als Betreiber einer PV-Anlage die Vollversorgung Ihrer Abnehmer übernehmen, müssen Sie in der Mieterstromabrechnung auch die Kosten für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom aufführen. Vollversorgung bedeutet, dass Sie Ihre Mieter auch nachts oder an bewölkten Tagen mit Strom versorgen, was durch einen Vertrag mit einem konventionellen Stromversorger sichergestellt wird. Die Preiszusammensetzung für Netzstrom können Sie der Abrechnung Ihres Stromversorgers entnehmen.

Praxistipp: Dynamische Weiterleitungskosten

Bei besonders stromintensiven Kunden, wie in der Industrie, sollten Sie die § 19-Strom-NEV-Umlage sowie den Leistungspreis für die Netznutzung beachten. Die § 19-Strom-NEV-Umlage reduziert sich für jede Kilowattstunde Strom nach der ersten bezogenen Gigawattstunde pro Verbraucher. Der Leistungspreis für die Netznutzung hängt von der höchsten Lastspitze im Jahr ab. Bei mehreren Abnehmern sollten Sie die entstandenen Kosten pro Abnehmer überprüfen und gegebenenfalls umrechnen.

Pflichtangaben zum Strommix

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, den gelieferten Strom im Vergleich zum durchschnittlichen deutschen Strommix darzustellen. Ihr PV-Strom darf nur als 100 % Grünstrom ausgewiesen werden, wenn Sie über einen entsprechenden Herkunftsnachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis muss der Strom als Teil des deutschen Strommixes dargestellt werden.

Zertifizierung oder EEG-Förderung

Das EEG-Doppelvermarktungsverbot besagt, dass Sie entweder ein Grünstromzertifikat oder die EEG-Förderung erhalten können. Beantragen Sie einen Herkunftsnachweis nur für den an Ihre Abnehmer gelieferten Strom, können Sie diesen als 100 % grünen PV-Mieterstrom ausweisen und dennoch die EEG-Förderung für den eingespeisten Strom erhalten.

Abrechnung nach Mietfläche: Ein Überblick

Pauschalabrechnung nach Mietfläche

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die besagt, dass Mieterstrom genau nach kWh abgerechnet werden muss. Daher besteht die Möglichkeit, pauschal nach gemieteter Fläche abzurechnen. Dabei sollten jedoch steuerliche Aspekte bedacht werden, die sich auf Umsatz- und Ertragssteuerrecht auswirken können.

Umsatzsteuer

Eine pauschale Abrechnung kann zu steuerlichen Problemen führen, insbesondere wenn die Beteiligten – also Sie als Versorger und Ihre gewerblichen Abnehmer – nicht vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Abhängig von der Konstellation kann dies entweder einen geringeren Vorsteuerabzug oder eine höhere abzuführende Umsatzsteuer im Vergleich zur Abrechnung nach verbrauchten Strommengen bedeuten. Die Finanzverwaltung erkennt in der Regel nur solche Schätzungen an, die den Fiskus besser stellen als eine exakte Abrechnung. Abweichungen sind daher genau zu prüfen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Ertragssteuer

Eine pauschale Abrechnung des gelieferten Mieterstroms kann als verdeckte Einlage oder verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden. Dies kann eine Betriebsprüfung zur Folge haben. Wenn sich bei der Prüfung zeigt, dass die Schätzungen der Strommengen den tatsächlichen Verbrauch weitgehend ausgleichen, bleibt dies meist ohne weitere Konsequenzen. Andernfalls könnte die Finanzaufsicht eine verdeckte Einlage oder Gewinnausschüttung vermuten, was zu einer höheren Steuerlast und zusätzlichen Kapitalertragsteuern führen kann. Daher empfehlen wir, den tatsächlich verbrauchten Strom abzurechnen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Wallbox auf der Stromabrechnung

Wenn Sie eine Wallbox für Ihre Mieter installiert haben, können die Kosten dafür über die Stromrechnung abgerechnet werden. Wichtig ist, dass die Abgrenzung zwischen verbrauchtem Strom und Wallbox-Miete klar ersichtlich ist, wie es das Energiewirtschaftsgesetz in den §§ 40 und 42 vorschreibt. Wir empfehlen, den Ladestrom nach tatsächlich bezogenen kWh abzurechnen und nicht pauschal über die Miete der Wallbox. Dies gewährleistet eine faire und transparente Abrechnung für beide Parteien.

Solarpaket 1: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Abrechnung

Mit dem Solarpaket 1, das am 26. April 2024 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ als Form des ungeförderten Mieterstroms im Energiewirtschaftsgesetz verankert. Dieses Modell erleichtert die Abstimmung mit dem Netzbetreiber hinsichtlich des erforderlichen Messkonzepts und vereinfacht die Erstellung von Abrechnungen für den gelieferten Solarstrom. Betreiber von PV-Anlagen können nun frei entscheiden, ob sie den Strom jährlich oder in kürzeren Intervallen abrechnen möchten. Zudem entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung des Stroms, was die Abwicklung weiter vereinfacht.

Unterstützung durch Hatra

Bei Hatra unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Mieterstrommodells. Von der Planung und Installation Ihrer PV-Anlage über die Abwicklung der Förderanträge bis hin zur detaillierten Abrechnung des erzeugten Stroms – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Welt des geförderten Mieterstroms so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Wir sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Vorteile des Mieterstrommodells optimal nutzen können. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur bis hin zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Mit Hatra an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Energieversorgung nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich attraktiv ist.

FAQ

Wie rechnet man Solarstrom mit Mietern ab?

Die Abrechnung von Solarstrom mit Mietern erfolgt durch die Erfassung der erzeugten und verbrauchten Strommengen mittels spezieller Zähler an der PV-Anlage und den einzelnen Wohneinheiten. Die Mieterstrom Abrechnung basiert auf den Daten dieser Zähler, die vom Messstellenbetreiber bereitgestellt werden. So wird sichergestellt, dass jeder Mieter nur für den tatsächlich verbrauchten Strom zahlt.

Wie teuer darf Mieterstrom sein?

Mieterstrom darf nicht teurer sein als der lokale Grundversorgungstarif. Dies ist gesetzlich geregelt, um die Energiekosten für die Mieter attraktiv zu halten und ihnen Vorteile aus dem lokal erzeugten Strom der PV-Anlage zu bieten. Der Vermieter muss also sicherstellen, dass die Preise fair und transparent sind.

Wie funktioniert PV Mieterstrom?

PV Mieterstrom funktioniert, indem eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installiert wird. Der erzeugte Solarstrom wird direkt an die Bewohner des Hauses weitergeleitet. Mietern wird dabei der Strom vorrangig zur Verfügung gestellt, während überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Ein wichtiger Bestandteil dieses Modells ist die Mieterstrom Abrechnung, die sicherstellt, dass jeder Mieter seinen tatsächlichen Verbrauch bezahlt.

Welche Zähler bei Mieterstrom?

Bei Mieterstrom kommen mehrere Zähler zum Einsatz. Ein Einspeisezähler an der PV-Anlage erfasst den gesamten erzeugten Strom. Zusätzlich gibt es Verbrauchszähler in den Wohnungen der Mieter und einen Netzbezugszähler, der den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz misst. Diese Zähler sind notwendig, um eine präzise und gerechte Mieterstrom Abrechnung zu ermöglichen.

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